Gratiszahnspange und das Beantragen

Gratiszahnspange: Gibt es so etwas und wie ist es möglich, die kieferorthopädischen Kosten vollständig erstattet zu bekommen?  Ein großer Teil der Jugendlichen sieht sich mit einer kieferorthopädischen Korrektur der Zahnstellung konfrontiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Für die Behandlung fallen häufig Kosten an, die von der Krankenkasse nur zum Teil übernommen werden. Vor allem einkommensschwache Familien wünschen sich eine kostenfreie Zahnspange, damit ihre Kinder optisch nicht benachteiligt werden. 80% der Kosten für eine Behandlung von Zahnfehlstellungen werden von den Krankenkassen übernommen. Eine Gratiszahnspange, wie sie beispielsweise bei Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig angeboten wird, in dem Sinne gibt es nicht. Über 20% der Behandlungskosten erhalten die Betroffenen, beziehungsweise der Hauptversicherte, regelmäßig Rechnungen vom Kieferorthopäden, die zeitnah selbst gezahlt werden müssen. Diese Rechnungen sollten unbedingt gesammelt und gut aufbewahrt werden! Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung können diese selbst gezahlten Gebühren vollständig von der Krankenkasse zurückgefordert werden. Es gibt sie also doch, die gratis Zahnspange! 

Kann ich mir das gezahlte Geld auch während der laufenden Behandlung auszahlen lassen? Was passiert, wenn die kieferorthopädische Behandlung vorzeitig abgebrochen wird? 

Je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung dauert eine Behandlung mit Zahnspange (feste und/oder lose) relativ lange. Lose Zahnspangen müssen selbst eingestellt werden, um den Kiefer zu weiten. Dies ist mit Schmerzen für den Betroffenen verbunden. Jugendliche und ihre Eltern benötigen ein gewisses Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen. Dies wird von den Krankenkassen mit einer Gratiszahnspange honoriert. Wird die Behandlung aber vorzeitig beendet, das heißt, die Kieferstellung ist nicht optimal ausgeglichen, können die Eigenbeiträge zur Behandlung nicht zurückerstattet werden. Der Erfolg der zahnmedizinischen Korrektur ist zwingend nötig, um in die Vorzüge einer Gratiszahnspange zu kommen.   

Wie erhalte ich nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung meine Gratiszahnspange? 

In der Regel verläuft die Korrektur in drei Phasen. Nach umfangreicher Dokumentation, auch mit Fotografien und Röntgenaufnahmen, erhält der Patient zu Beginn meistens eine lose Zahnspange. Diese ist herausnehmbar und wird teilweise am Tag getragen, auf alle Fälle aber über Nacht. Diese Zahnspange dient der Dehnung von Ober- bzw. Unterkiefer, außerdem kann so ein Überbiss ausgeglichen werden. Im Anschluss ist häufig das Einsetzen einer festen Zahnspange erforderlich. Auch hier kann der Kiefer noch durch das Anbringen von Metallbögen gedehnt werden, vor allem geht es aber darum, die einzelnen Zähne korrekt übereinander auszurichten. Nach Entnahme der Brackets werden erneut Abdrücke des Kiefers angefertigt, dem Patienten wird eine Kunststoffschiene angefertigt, welche dieser mehrere Monate lang tragen muss. Dieser Schritt ist notwendig, damit die Zähne nach Herausnahme der Zahnspange nicht in ihre alte Position zurückrutschen. Ist auch diese letzte Phase der kieferorthopädischen Behandlung abgeschlossen, können gesetzlich Versicherte einen Antrag auf Erstattung des Eigenanteils zur Behandlung an ihre Krankenkasse stellen. Der Kieferorthopäde bestätigt die erfolgreich abgeschlossene Korrektur und das Geld wird ausgezahlt. So erhält jeder, der durchhält, eine Gratiszahnspange!


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