Wer bekommt eine Gratiszahnspange

Ein schönes weißes Lächeln mit geraden Zähnen ist nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten von Vorteil. Vielmehr können Kiefer- und Zahnfehlstellungen auch zu zahnmedizinischen Folgen wie Karies oder Plaque sowie zu gesundheitlichen Problemen wie zur Austrocknung der Schleimhäute führen.
Deshalb sollten Fehlstellungen der Zähne bereits früh im Kinder- bzw. Jugendalter korrigiert werden. Hierzu bieten Kieferorthopäden bereits sogenannte Vorabchecks für Kleinkinder an. Hierbei können sie schon an den Stand der Milchzähne abschätzen, ob später eine kieferorthopädische Behandlung vonnöten ist oder nicht.
Zudem können im Rahmen einer solchen Frühuntersuchung auch „schlechte“ Angewohnheiten wie Daumenlutschen, die sich negativ auf die Kiefer- und Zahnstellungen auswirken können, angesprochen werden.
Ist eine Behandlung des Kieferorthopäden nötig, dann kann je nach Schwere der Fehlstellung bereits ab dem sechsten Lebensjahr damit begonnen werden. Beispiele solcher schwerwiegenden Fehlstellungen sind die Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte oder der Kreuzbiss.
Normalerweise startet eine kieferorthopädische Behandlung allerdings erst ab dem Wechsel der Milchzähne bzw. wenn dieser nahezu vollendet ist – sprich ab dem 9. bis 12. Lebensjahr.
Viele Eltern stellen sich bezüglich der kieferorthopädischen Behandlung die Frage, wer hierfür die Kosten übernimmt. Dies hängt in erster Linie von der Schwere der Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung ab. Dazu teilt der Kieferorthopäde die Fehlstellungen in eine IOTN-Skala (Order of Treatment Need), welche den Grad der vorliegenden Fehlstellung definiert. Diese ist in die Stufen 1 bis 5 gegliedert – wobei die Stufe 5 die schwerwiegendste Form der Fehlstellung darstellt. Die Feststellung findet dabei im Rahmen einer umfassenden Untersuchung, meist mit Anfertigung von Röntgenbildern statt.
Eine kostenlose Behandlung des Kieferorthopäden inklusive einer Gratiszahnspange erhalten demnach Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren, die mindestens eine Fehlstellung der Stufe 4 oder 5 vorweisen.
Wie die Gratiszahnspange am Ende ausgeführt ist, hängt vom Alter und von der Art der Fehlstellung ab. Gerade bei schwerwiegenden Fällen werden meist festsitzende Zahnspangen verwendet. Diese bestehen aus einem Drahtbogen, über den Kraft auf Zähne und Kiefer ausgewirkt wird, damit diese wieder in die optimale Position gebracht werden. Befestigt wird der Drahtbogen dabei über dünne Drähte an den sogenannten Brackets, die direkt auf die Zähne geklebt werden. Je nach Start der Behandlung, gerade bei Patienten unter 12 Jahren, kann die Gratiszahnspange allerdings auch als eine lose bzw. herausnehmbare Spange ausgeführt sein.
Die Dauer der kieferorthopädischen Behandlung richtet sich dabei nach dem Schweregrad und dem Behandlungserfolg. Dieser wird meist in Intervallen von vier bis acht Wochen geprüft. Je nach Fortschritt kann hier der Kieferorthopäde die Apparaturen entsprechend nachjustieren oder anpassen.
Nach erfolgter Behandlung folgt noch die Retentionsphase. Darüber sollen die Zähne in ihrer neuen Position fixiert werden. Dies erfolgt meist mit sogenannten Retainern, die auf der Innenseite der Zähne von Ober- und Unterkiefer fixiert werden.

Weitere Informationen finden Sie bei Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig.


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